Frühzeitige Beteiligung Gewerbegebiet Ebersweier
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ebersweier" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Durbach, (Ortenaukreis)
Der Gemeinderat der Gemeinde Durbach hat am 11.12.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des B-Planes „Gewerbegebiet Ebersweier" beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 3,86 ha, liegt am westlichen Ortsrand von Durbach und wird im Süden durch die Windschläger Straße begrenzt. Im Norden und Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Im Osten schließt das Gebiet die bestehende gewerbliche Nutzung ein und grenzt an die Straße „Am Brunnen".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ebersweier". ist im nachfolgend abgedruckten Planausschnitt zeichnerisch dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel der Planung ist, die Schaffung von Gewerbegrundstücken zu einer Neuansiedlung von Betrieben aber auch für die Umsiedlungen bestehender Betriebe aus beengter Ortslage und dient damit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
Die überplante Fläche ist im aktuellen rechtswirksamen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Offenburg als geplante gewerbliche Baufläche dargestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.12.2025 über den Entwurf des Bebauungsplanes beraten und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Planauslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann den Entwurf des B-Plans mit den Örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung und dem Umweltbericht hier (Download siehe unten) in der Zeit vom
29. Dezember 2025 bis 30. Januar 2026 (je einschließlich)
sowie zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Durbach während den Sprechzeiten einsehen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste(Bauleitplanung) eingestellt.
Im Rahmen der Planauslegung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt rathaus(@)durbach.de, können aber auch bei der Gemeinde Durbach zur Niederschrift vorgetragen werden.
Durbach, den 12. Dezember 2025 gez. Andreas König, Bürgermeister
Satzung (PDF-Dokument, 136,98 KB)
Begründung (PDF-Dokument, 434,62 KB)
Schriftliche Festsetzungen (PDF-Dokument, 283,68 KB)
Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 807,46 KB)
Schnitt 1 (PDF-Dokument, 324,10 KB)
Schnitt 2 (PDF-Dokument, 326,69 KB)
Umweltbericht (PDF-Dokument, 7,37 MB)




