Kindergarten Ebersweier: Gemeinde Durbach

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Kindergarten Ebersweier

Der Kindergarten Ebersweier mit fünf Gruppen steht in kommunaler Verwaltung und nimmt größtenteils Kinder aus Ebersweier auf.

In einer Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens sollen dem Kind vielfältige Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit sich selbst und seiner Umwelt angeboten werden. Zur Erziehung und Bildung im Kindergarten gehört auch die Hinführung zur Selbständigkeit, Gemeinschaftsfähigkeit und Lernfreude. Ganzheitliche Förderung geschieht vorwiegend in der altersgemischten Gruppe, in Form gezielter Angebote, besonders durch freies Spiel, musische Betätigung, Sprachpflege, Bewegungserziehung, Einübung in die tägliche Lebenssituation, religiöse Erziehung, Verkehrserziehung und Erfahrungserweiterung in Natur und Technik.

Unten aufgeführt finden Sie mehr Informationen.

Förderschwerpunkte

  • Feinmotorik
  • Kreativität
  • Sprache und Kommunikation
  • Wahrnehmung
  • Konzentration
  • Denk- und Gedächtnisleistungen
  • Sozialverhaltens
  • Umwelt- Natur- und Sachverständnis
  • Religiöse Erziehung
  • Musikalische Erziehung
  • Selbständigkeit  und Selbstbestimmung 

Mittagessen

Hier finden Sie alle Informationen zum Mittagessen im Kindergarten.

Die Kinder haben die Möglichkeit ein warmes Mittagessen im Kindergarten zu sich zu nehmen. Wir bekommen das Mittagessen vom Cateringunternehmen Eric Kautt aus Appenweier täglich frisch geliefert.

Kinder welche bis 14:00 Uhr in der Einrichtung sind können dieses Angebot auf Wunsch der Eltern wahrnehmen oder ein zweites Vesper von Zuhause mitbringen. Kinder mit einer Ganztagesplatzanmeldung sind verpflichtet das warme Mittagessen in Anspruch zu nehmen.

Anmeldung bzw. Ummeldung Mittagessen (PDF-Datei)  (pdf - 111,64 kB)

Abmeldung Mittagessen (PDF-Datei)  (pdf - 83,61 kB)

Elternbeirat

Hier finden Sie alle Informationen rund um den Elternbeirat.

Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit  und Sozialordnung über die Bildung und die Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 des Kindergartengesetzes vom 20. Januar 1983

  1.  Allgemeines

    1. Der Elternbeirat beim Kindergarten ist die Vertretung der Eltern der im Kindergarten aufgenommenen Kinder.

    2. Eltern im Sinne dieser Richtlinien sind auch Erziehungsberechtigte, denen die Sorge für die Person des Kindes anstelle der Eltern zusteht.

  2. Bildung des Elternbeirates

    1. Zur Bildung des Elternbeirates werden die Eltern der in den Kindergarten aufgenommenen Kinder nach Beginn des Kindergartenjahres (1. August bis 31. Juli) vom Träger einberufen.

    2. Der Elternbeirat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Eltern jeder Gruppe wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied. Sind weniger als drei Gruppen vorhanden, wählen die Eltern aus ihrer Mitte ein bzw. zwei weitere Mitglieder. Für jedes Mitglied im Elternbeirat ist ein Vertreter zu wählen.

    3. Das Wahlverfahren bestimmen die Eltern.

    4. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

    5. Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt in der Regel ein Jahr. Bis zur Wahl des neuen Elternbeirats führt der bisherige Elternbeirat die Geschäfte weiter.

    6. Scheidet das Kind eines Mitglieds (Vertreters) des Elternbeirats vor Ablauf der Amtszeit aus, endet mit dem Ausscheiden auch die Mitgliedschaft im Elternbeirat.

  3. Aufgaben des Elternbeirats

    1. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit im Kindergarten zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Elternhaus und Träger zu fördern.
    2. Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung im Kindergarten verwirklicht wird. Er hat zu diesem Zweck insbesondere

      1. das Verständnis der Eltern für die Bildungs- und Erziehungsziele des Kindergartens zu wecken,

      2. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegenzunehmen und dem Träger oder der Leitung des Kindergartens zu unterbreiten,

      3. sich beim Träger für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften sowie für die sachliche und räumliche Ausstattung einzusetzen und

      4. das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit des Kindergartens und seiner besonderen Bedürfnisse zu gewinnen.

  4. Sitzungen des Elternbeirats

    1. Der Elternbeirat tritt auf Einladung seines Vorsitzenden nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich zusammen. Der Elternbeirat ist von seinem Vorsitzenden einzuberufen, wenn der Träger, mindestens zehn Eltern oder zwei seiner Mitglieder unter Benennung der Besprechungspunkte dies verlangen.

    2. Verlangen die Eltern die Einberufung des Elternbeirats, ist ihnen die Gelegenheit zu geben, ihr Anliegen dem Elternbeirat vorzutragen.

    3. Zu den Sitzungen des Elternbeirats sollen die pädagogischen Mitarbeiter des Kindergartens und Vertreter des Trägers nach Bedarf eingeladen werden.

  5. Zusammenarbeit  zwischen Elternbeirat und Kindergarten

    1. Der Elternbeirat arbeitet mit den pädagogischen Kräften, der Leitung und dem Träger des Kindergartens zusammen.

    2. Der Träger sowie die Leitung des Kindergartens informieren den Elternbeirat über alle wesentlichen Fragen der Bildung und Erziehung im Kindergarten, insbesondere soweit sie das pädagogische Programm, die Organisation und die Betriebskosten betreffen.

    3. Der Elternbeirat ist vor der Regelung der Ferien- und Öffnungszeiten, der Festsetzung der Elternbeiträge im Rahmen der für den Träger verbindlichen Regelungen, der Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme der Kinder in den Kindergarten sowie vor der Einführung neuer pädagogischer Programme zu hören.

6.   Weitere Bestimmungen

    1. Der Elternbeirat berichtet den Eltern mindestens einmal im Jahr über seine Tätigkeit.
    2. Der Träger sowie die Leitung des Kindergartens unterrichten und beraten die Eltern allgemein oder im Einzelfall, soweit sich dafür aus der Bildungs- und Erziehungsaufgabe des Kindergartens ein Bedürfnis ergibt.
    3. Der Träger des Kindergartens soll zusammen mit dem Elternbeirat und nach Anhörung der Leitung des Kindergartens den Eltern Gelegenheit geben, Fragen und Elementarerziehung gemeinsam zu erörtern.

7.    Inkrafttreten

Diese Richtlinien sind ab dem 1. Januar 1983 anzuwenden.

Anmeldung und Eingewöhnung

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Anmeldung und Eingewöhnung.

Was bedeutet Eingewöhnung?
Die erste Zeit für die Kinder um sich mit den Erzieherinnen kennenzulernen und sich mit dem Kindergarten vertraut zu machen.

Flyer Anmeldung und Eingewöhung (PDF-Datei)  (pdf - 3,69 MB)

Anfrageformular (PDF-Datei)

Kita-Formulare

Kindergarten Formulare Ebersweier

Hier finden Sie alle nötigen Formulare:

Änderung bei der Telefonnummer  (PDF-Datei) (pdf - 70,03 kB)

Betreuungswechsel (PDF-Datei)  (pdf - 112,84 kB)

Kündigung Kindergartenplatz (PDF-Datei)  (pdf - 55,46 kB)

Einverständnis abholberechtigter Personen (PDF-Datei)  (pdf - 56,74 kB)

Anmeldeformular "Geschwisterkinder" (PDF-Datei)