Lebenslagen: Gemeinde Durbach

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Markgräflich Badische Verwaltung GmbH & Co. KGSchloss Salem88682 SalemTel.: 07553/81-284Fax: 07553/81-569E-Mail: weingut@markgraf-von-baden.de
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Ehevertrag

Um Streitigkeiten im Falle der Trennung oder der Scheidung vorzubeugen, können Sie einen Ehevertrag abschließen.
Im Ehevertrag können die Eheleute Regelungen sowohl für die Zeit der Ehe als auch für den Scheidungsfall treffen. Häufig treffen Eheleute Vereinbarungen über eine Gütertrennung, zu Unterhaltsansprüchen oder zum Versorgungsausgleich.

Hinweis: Einen Ehevertrag können Sie vor der Heirat, aber auch während der Ehe schließen.

Da Eheverträge weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthalten, müssen sie notariell beurkundet werden. Es ist notwendig, dass Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin persönlich bei einem Notar oder einer Notarin erscheinen.

Tipp: Wenn ein Ehevertrag für Sie infrage kommt, sollten Sie sich durch einen Notar oder eine Notarin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten lassen. Diese können auch den Ehevertrag für Sie entwerfen.
Lassen Sie sich dabei genau erklären, welche Auswirkungen die ins Auge gefassten Regelungen in Ihrem Fall haben.

Ohne Ehevertrag leben Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
In diesem Güterstand behalten beide während der Ehe ihr jeweiliges Eigentum. Hinzuerworbenes Vermögen gehört nicht automatisch beiden Ehegatten, sondern grundsätzlich nur jeweils dem, der es auch erworben hat.
Beim Scheitern der Ehe teilen sich die Eheleute dann den Zugewinn, den sie während der Ehe erzielt haben.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg